Treuhand
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"Der Reichtum eines Menschen bemisst sich an der Zahl der Dinge, um die er sich nicht kümmern muss." Henry David Thoreau

Treuhandschaften

Steuerberatung Kanzlei Marek Gruppe - Treuhandschaft braucht Vertrauen

Es gibt verschiedene Gründe, warum man sein Unternehmen oder sein Vermögen nicht mehr persönlich verwalten darf oder möchte. Zum Beispiel ein Insolvenzverfahren oder familiäre Verpflichtungen, wie Elternzeit. Sein Unternehmen oder Vermögen dann jemanden anderen anzuvertrauen, ist ein großer Schritt, denn für eine Treuhandschaft braucht es großes Vertrauen. Vertrauen in die Person des Treuhänders und Vertrauen in dessen fachliche Kompetenz.

Als Steuerberater übernehmen wir für Sie die treuhänderische Verwaltung Ihres Unternehmens oder Ihres Privatvermögens. Dabei können Sie sicher sein, dass wir alles in Ihrem Sinne regeln – und das nicht nur, weil wir durch den Treuhandvertrag dazu verpflichtet sind, sondern weil wir als verantwortungsbewusste Wirtschaftstreuhänder seit Jahren zum Wohl unserer Klientinnen und Klienten arbeiten.

Private und unternehmerische Treuhandschaft

Es gibt unterschiedliche Formen der Treuhandschaft: Bei einem Vollrechtstreuhandkonto ist allein der Treuhänder als Kontoinhaber gegenüber der Bank in der Pflicht. Er ist der Alleininhaber des Kontos und alleinig berechtig, Transaktionen vorzunehmen. Er handelt im eigenen Namen, aber im fremden Interesse. Bei einem Anderkonto wird das Treuhandkonto durch einen Wirtschaftstreuhänder eröffnet. Für dieses gibt es explizite Geschäftsbedingungen. Auch hier ist der Treuhänder der Inhaber des Anderkontos und alleine gegenüber der Bank berechtigt. Allerdings darf er lediglich Fremdgelder auf diesem Konto führen.

Lassen Sie uns darüber reden, welche Form für Sie die richtige ist und ob wir für Sie der richtige Treuhänder sind. Kontaktieren Sie uns.

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